§1 Fraktionen
§1.1 Illegale Fraktionen dürfen maximal 20 Mitglieder beinhalten. Agieren dürfen sie jedoch nur mit 15 Personen. Sollte dagegen verstoßen werden, wird die jeweilige Fraktion sanktioniert!
§1.2 Illegale Fraktionen müssen stetig als diese erkennbar sein (Fraktionskleidung)
§1.3 Eine staatliche Fraktion im Dienst muss ständig als diese erkennbar sein (Dienstkleidung, Dienstmarke etc.) und dürfen ihren Streifendienst auch nur mit Dienstfahrzeugen der Fraktion vollziehen.
§1.4 Verdeckte Ermittler sind von dieser Regelung ausgenommen (Absprache mit dem Support)
§1.5 Fahrzeuge, die für eine Aktion verwendet werden, müssen auch in der gewählten Farbe der Fraktion lackiert sein.
§1.6 Beim verlassen einer Fraktion, egal ob staatlich oder illegal, erhält der Spieler eine temporäre Fraktionssperre.
- Von staatlich zu staatlich = entfällt
- Von Badfrak zu Badfrak = 3 Tage
- Von Badfrak zu staatlich (und umgekehrt) = 3 Tage
§1.7 Das verlassen einer Fraktion (staatlich, neutral, crime) als Oberhaupt, ist nur mit Rücksprache der Frakverwaltung möglich. Bei nicht Beachtung kann dies zur Auflösung der Fraktion führen.
§1.8 Eine neu gegründete Fraktion erhält einen Aufbauschutz von 7 Tagen, sollte die Fraktion nicht darauf verzichten.
Gegen Fraktionen, die sich im Aufbauschutz befinden, darf nicht agiert werden. Der Aufbauschutz erlischt, sobald die Fraktion als Aggressor gegen eine andere Fraktion wirkt.
Neu gegründete Fraktionen dürfen auf keiner illegalen Route arbeiten. Sollte dies geschehen, verfällt der Aufbauschutz der Fraktion.
§1.9 Korruption jeglicher Art ist verboten.
§1.10 Waffenkammern und Asservatenkammern LSPD, sowie das Dienstlager des LSPD/MD sind unantastbar. Jegliche Gegenstände für den Dienst sind zum Dienstende in die entsprechenden Lager zu legen.
§1.11 Leitungen von staatlichen Fraktionen, PD, FIB, MD, TUNER usw.. Dürfen nur die Ränge ihrer Mitarbeiter anpassen, NICHT die Gehälter. Die Gehälter müssen so bleiben, wie sie sind!
§2 Baseraids
§2.1 Es ist nur mit einem ausreichendem RP Hintergrund erlaubt, die Base einer anderen Fraktion zu raiden
§2.2 Sollte ein Baseraid länger als 1 Stunde dauern, so gilt dieser als gescheitert.
§2.3 Die Base einer Fraktion darf maximal 2x pro Tag geraidet werden.
§2.3.1 Eine Fraktion die sich im Gangwar befindet darf erst 30 min später geraidet werden.
§2.4 Zivilisten ist es nicht gestattet, einen Baseraid durchzuführen.
§2.5 Das Anwesen einer staatlichen Einheit darf nur mit triftigem RP-Hintergrund gestürmt werden. Ein Beispiel wie "der Beamte hat auf mich geschossen", zählt nicht als triftiger Grund. Eine Stürmung ist nur einmal pro Tag erlaubt.
- Los Santos Police Department (LSPD): darf ab 6 Beamten gestürmt werden
- Los Santos Sheriff Department (LSSD): darf ab 6 Beamten gestürmt werden
- Federal Investigation Bureau (FIB): darf ab 6 Beamten gestürmt werden
- Regierungs- und Justizgebäude: darf ab 6 Beamten gestürmt werden
§3 Kriege
§3.1 Sollte bei länger andauernden Konflikten zwischen 2 Fraktionen keine Lösung gefunden werden, muss in dieser Situation ein schriftlicher Kriegsvertrag verhandelt werden. Dieser Kriegsvertrag muss folgende Sachen enthalten.
- Grund des Kriegsvertrages
- Was wird gefordert?
- Zeitliche Eingrenzung und wann gekämpft wird
§3.2 Kriege sind bei der Fraktionsverwaltung anzumelden und werden auch von dieser überwacht.
§3.3 Sollte es zu mehreren Regelverstößen kommen, behält sich das Team vor, die Situation aufzulösen und den Strang zu beenden.
§3.4 Bei einem Kriegsfall herrscht völlige Clippflicht!
§3.5 Bei einem laufenden Kriegsvertrag dürfen keine neuen Mitglieder in die Fraktion aufgenommen werden.
§4 Bloodin, Bloodout, Hinrichtungen
§4.1 Ohne einen BloodIn gibt es auch keinen BloodOut.
§4.2 Ein BloodIn und BloodOut, muss im Fraktionsdiscord als Clip hinterlegt werden.
§4.3 Für das durchführen eines BloodOuts oder einer Hinrichtung, hat die Fraktion 48 Stunden Zeit um diese/n durchzuführen. Sollte sich der Spieler in dieser Zeit nicht im RP befinden, verlängert sich diese Frist.
§4.4 Ein Blood In und Blood Out darf nur von dem Oberhaupt der Familie (Leader und Vizeleader) vollzogen werden! Durch einen BloodOut verliert der Spieler jegliche Erinnerung an die Zeit in dieser Fraktion.
Desweiteren hat das Oberhaupt der Familie die Möglichkeit, einen TrustOut zu vollziehen. Werden die gesetzten Regeln des TrustOut gebrochen, kann ein späterer Blood Out vollzogen werden.
§4.5 Eine Hinrichtung muss von dem Oberhaupt einer Familie bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden, dabei muss beachtet werden, dass ein ausreichender RP Hintergrund vorliegt.
§4.6 Sollte ein Charakter hingerichtet werden, so verliert er seinen gesamten Besitz. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, die zuvor im Coinshop erworben wurden.
§5 Routen
§5.1 Mitgliedern staatlicher Fraktionen ist es verboten, auf illegalen Routen zu arbeiten. Dies wird dementsprechend geahndet.
§5.2 Das pushen illegaler Routen ist für Zivilisten nicht gestattet.
§5.3 Geiselnahmen auf illegalen Routen ist erlaubt, bei interaktiven Jobs (Fensterputzer, LKW etc.) sind diese jedoch verboten!
§5.4 Sollte die Exekutive als Aggressor gelten (erster Schuss kommt von der Exekutive) und 5 Beamte sind an der Situation beteiligt, so dürfen diese ausgenommen werden.
Ausgenommen davon sind SMG, Langwaffen sowie Tazer. Sollte die Exekutive eine Routenkontrolle durchführen, so zählen diese automatisch als Aggressor und dürfen unabhängig von ihrer Anzahl ausgenommen werden.
§5.5 Illegale Routen können nur von einer illegalen Fraktion beansprucht werden.
§5.6 Jede illegale Fraktion kann nur im Besitz einer Route sein. Mit Ausnahme des Aufsatzverkäufers, dieser zählt nur als Boni und kann jederzeit von einer anderen Fraktion entführt werden.
Wichtig, es muss eine gut überlegte Situation sein, die dann mit einem Clip nachgewiesen wird.
§5.7 Das Arbeiten illegaler Fraktionen auf legalen Routen ist verboten (Ausgenommen davon sind Eisen/Stein Route, Aramidroute und Westen Hersteller).
Illegale Fraktionen, die unter Aufbauschutz stehen, dürfen jedoch vorübergehend legale Routen nutzen.
Berufe wie der Busfahrer, LKW-Fahrer, Bootsfahrer sowie das Angeln bleiben auch illegalen Fraktionen gestattet.
§5.8 Sollte sich eine illegale Fraktion eine Route aneignen, war zuvor aber bereits im Besitz einer Route, so ist die vorherige automatisch nicht mehr im Besitz der illegalen Fraktion.
§5.9 Zivilisten ist es gestattet auf einer illegalen Route zu arbeiten.
§5.10 Meth kochen ist nur mit einer Atemschutzmaske erlaubt.
§5.11 Meth kochen auf Fraktionsanwesen, sowie an unzugänglichen Orten ist verboten. Des Weiteren ist das kochen nur unter freiem Himmel gestattet. (keine Höhlen, Gebäude etc)
§5.12 Eine Routenkontrolle durch Staatliche Einheiten ist nur 2x pro Wende erlaubt.
§5.13 Der Schwarzmarkt und Waffen Verbesserer zählt als Route dieser darf aber auch von Zivilisten gestürmt werden.
§6 Multijob
§6.1 Es ist untersagt, einer illegalen Fraktion beizutreten, wenn man sich bereits in einer Staatsfraktion befindet. Dies gilt umgekehrt genauso – wer Mitglied einer illegalen Fraktion ist, darf keiner Staatsfraktion beitreten. Außerdem ist es verboten, in zwei Staatsfraktionen oder zwei illegalen Fraktionen zeitgleich angestellt zu sein.
§6.2 Mitglieder von Staats- oder illegalen Fraktionen dürfen im Rahmen eines Zweitjobs keinem Unternehmen beitreten, welches in Geldwäscheaktivitäten involviert ist. Dies gilt auch dann, wenn der Zweitjob keine direkte Verbindung zur Geldwäsche hat.
§6.3 Jobs dürfen nicht ohne Weiteres aus dem Multijob-Menü entfernt werden. Ein Jobwechsel oder die Aufgabe eines Jobs muss immer über die entsprechende Leitungsebene der Fraktion oder des Unternehmens erfolgen. Eine eigenständige Kündigung ist nicht zulässig.
§6.4 Die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern einer Staatsfraktion und einer illegalen Fraktion ist strengstens untersagt. Dies umfasst sowohl finanzielle als auch organisatorische Unterstützung jeglicher Art.
§6.5 Es ist nicht gestattet, willkürlich zwischen verschiedenen Jobs hin- und herzuwechseln. Ein Jobwechsel muss stets gut begründet und mit einer angemessenen In-Game-Logik vereinbar sein. Schnellwechsel ohne ersichtlichen Grund können sanktioniert werden.
§6.6 Mitglieder von Staats- oder illegalen Fraktionen sind verpflichtet, Informationen aus ihren jeweiligen Fraktionen oder Unternehmen vertraulich zu behandeln. Ein Informationsaustausch zwischen Fraktionen oder Unternehmen ist untersagt und führt zu Sanktionen.
§7 Gangwar
§7.1 Gangwars sind als Spaßmodus konzipiert und ähneln in ihrer Struktur unserem FFA. Die Priorität liegt jederzeit auf hochwertigem Roleplay, das nicht durch ein bevorstehendes Gangwar beeinträchtigt werden darf. Wenn ein wichtiger RP-Handlungsstrang stattfindet, ist das Gangwar für die Dauer des RPs untersagt.
Die Förderung eines authentischen Roleplay-Erlebnisses bleibt das Hauptziel. Deshalb ist es nicht erlaubt, Aufnahmen von Gangwar-Kämpfen auf Plattformen wie YouTube oder TikTok zu veröffentlichen. Das Live-Streamen eines Gangwars ist erlaubt.
Spieler, die das Gangwar vorzeitig beenden möchten, können dies über den Befehl /leavegw tun.
§7.2 Jede Fraktion darf maximal zwei Gangwar-Gebiete besitzen. Wenn eine Fraktion bereits zwei Gebiete kontrolliert, darf sie keine weiteren Gebiete angreifen.
§7.3 Um ein Gangwar zu initiieren, müssen die Leader beider Fraktionen im Voraus informiert werden. In diesen Vorgesprächen werden wichtige Regelungen wie die maximale Anzahl der teilnehmenden Spieler oder die Startzeit festgelegt. Beide Fraktionen sind dazu verpflichtet, mit einer ähnlichen Anzahl an Teilnehmern zu kämpfen.
Die Mindestanzahl an Teilnehmern, um ein Gangwar zu starten, beträgt 5 Spieler pro Fraktion.
§7.4 Es gelten weiterhin alle herkömmlichen Regeln, einschließlich des Verbots von VDM, FailRP (z.B. Schießen und Funken gleichzeitig, Sprechen während man bewusstlos ist) usw. OOC-Talk sind ausnahmsweise erlaubt.
- Beleidigungen und Thrashtalk sind strengstens verboten.
- Jegliche Provokationen während oder nach dem Gangwar sind untersagt.
- Es ist verboten, außerhalb der Gangwar-Zone zu schießen.
- Das Verlassen der Gangwar-Zone ist nicht erlaubt.
- Das Abcampen an der Zonengrenze ist verboten.
- Modding, Regelverstöße oder sonstige Beschwerden müssen nach dem Gangwar im Support vorgebracht werden; während des Gangwars ist es untersagt, den Support zu betreten.
- Das Veröffentlichen von Gangwar-Clips auf Plattformen wie YouTube oder TikTok ist verboten.
- Der Einsatz oder das Betreten von Dächern ist untersagt.
- Fahrzeuge der gegnerischen Fraktion dürfen nicht verwendet werden.
§7.5 Ereignisse, die während eines Gangwars stattfinden, dürfen nicht ins Roleplay übernommen werden. Unter keinen Umständen darf ein Gangwar Einfluss auf den RP-Handlungsverlauf haben.
§7.6 Alle Spieler, die am Gangwar teilnehmen, müssen sich während des Kampfes in einem der öffentlichen Gangwar-Talks auf unserem Discord-Server befinden. Dabei sind die Fraktionen in getrennte Sprachkanäle aufzuteilen, die als "Gangwar" markiert werden..